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+++ Sparkasse Werdohl - Märkischer Kreis - insolvent durch falsche Zinsanpassung ?

+++ Sparkasse Werdohl - Märkischer Kreis - insolvent durch falsche Zinsanpassung ? #Sparkasse Werdohl - #Märkischer Kreis - insolvent durch falsche #Zinsanpassung ?

Wurde die Spedition von Waldemar Kiedrowski durch fehlerhafte Zinsanpassungen in die Insolvenz getrieben?

Mit einem Rückerstattungsanspruch von 718.252,35 € wird Waldemar Kiedrowski aus Werdohl, seine ehemalige Geschäftsbank – die Sparkasse Werdohl – unter Vorlage des #Kreditgutachtens von SV Rackowitz konfrontieren.
Herr Kiedrowski wandte sich Anfang diesen Jahres an Liquikon, nachdem er seine Spedition wegen fehlender Liquidität zur Insolvenz anmelden musste.
Der für Ihn zuständige Insolvenzverwalter, hat nach anfänglichem zögern die sich aus dem Kreditgutachten ergebenen Ansprüche frei gegeben.

Liquikon - Hilfe für Banken und Sparkassengeschädigte e.V.

Das Fundament unserer Arbeit

Wir machen es uns zur Aufgabe den Menschen zur Seite zu stehen die unverschuldet durch rücksichtslose Abrechnungsmanipulation und Gewinnmaximierung der Banken- und Sparkassen in die Schuldenfalle getrieben wurden tatkräftig zu unterstützen.

Konten- und Darlehenskündigungen nebst den daraus resultierenden Zwangsvollstreckungen darf es in Deutschland nicht mehr geben wenn sich herausstellt, dass die Bank oder Sparkasse durch Abrechnungsmanipulationen oder Pflichtverletzungen gegenüber den Bankkunden die Situation selbst herbeigeführt hat.

Die hierfür notwendigen Gesetze, sollten sie fehlen, werden wir gemeinsam mit der Politik auf den Weg bringen.

Zur Kontrolle bedienen wir uns modernster Technik, die eine genaue Kontenprüfung ermöglicht.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. So bestimmt es der Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Niemand soll deshalb aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Um dies zu erreichen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.

Die Realität sieht zur Zeit so aus, dass wenn jemand gegen seine Bank oder Sparkasse klagen will und auf Grund fehlender Mittel (die Bank hat ihm ja schon alles genommen ) Prozesskostenhilfe beantragt, diese von den Gerichten in vielen Fällen abgewiesen wird. Die Begründungen dazu sind oft an den Haaren herbeigezogen. „Nicht substantiiert genug / nicht nachvollziehbar „.

In einigen Fällen konnten wir die Prozesskostenhilfe durchsetzen, aber es kommt immer darauf an, welches Gericht sich damit befasst. Hier werden wir verschärft mit Öffentlichkeitsarbeit vorgehen, um diese Grundgesetzverletzungen abzuschaffen.

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